Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines


2. Auftragserteilung, Preise und Zahlung

  • Mündliche oder fernmündliche Angebote des Auftragnehmers gelten nur, wenn sie vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

  • Angebote des Auftragnehmers verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht binnen einer Frist von 10 Werktagen nach ihrem Zugang gegenüber dem Auftragnehmer, unter Einschluss dieser Geschäftsbedingungen, in Textform angenommen werden (es gilt das Eingangsdatum bei dem Auftragnehmer).

  • Alle vom Auftragnehmer genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anderweitig ausgewiesen, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und exklusiv öffentlich-rechtlicher Abgaben. Zu zahlen sind daher die angebotenen Preise zzgl. der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, und zuzüglich etwaiger weiterer Steuern sowie aller Abgaben und Gebühren, die aufgrund der Vertragserfüllung anfallen. Die Preise gelten ausschließlich für die im Angebot benannten Gebindegrößen oder -mengen, Leistungen und die dort beschriebenen Lieferzeiträume.

  • Die Zahlung erfolgt, soweit nicht aufgrund sonstiger Vereinbarung abweichendes vereinbart ist, ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Zahlungsverpflichtungen sind erst mit Gutschrift auf einem Konto des Auftragnehmers erfüllt. Anfallende Spesen – insbesondere bei Zahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland – gleich welcher Art gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Leistung Zug-um-Zug zu verlangen

  • Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche berechtigt, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind, eine entscheidungsreife Gegenforderung betreffen, vom Auftragnehmer unbestritten sind oder bezüglich derer der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich der Aufrechnung zugestimmt hat. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nicht.

  • Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsbefugnis des Auftragnehmers unterliegen keinen Beschränkungen. Es gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.

  • Der Auftraggeber hat eine Anzahlung in Höhe von 20% des Nettobetrages bei Auftragserteilung zu leisten, weitere 50 % 6 Monate vor der Veranstaltung. Vergütung für Sonder- und Mehrleistungen, werden nach der Veranstaltung separat in Rechnung gestellt.

Allen Lieferungen und Leistungen der Eventhaus MW liegen diese Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung per Vertragsabschluss zugrunde. Abweichende und / oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform sowie der Zustimmung der Eventhaus MW.

- Geändert am 07.04.2023 -


3. Beanstandungen / Gewährleistung

Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst spät beanstandet werden.


  • Absage des Auftrags nach Vertragsabschluss: 20 % des Angebotswertes

  • Absage des Auftrags nach Vertragsabschluss, 6 Monate vor dem Leistungstermin: 50 %

  • Absage des Auftrags nach Vertragsabschluss, 8 Wochen vor dem Leistungstermin: 75

  • Absage des Auftrags nach Vertragsabschluss, 2 Wochen vor dem Leistungstermin: 100%

4. Rücktritt & Stornierung


5. Schadenersatzpflicht des Kunden

  • Gibt der Mieter die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Ladenpreis, bzw. Reparaturpreis berechnet.

  • Besteht die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen und ist die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, so akzeptiert der Mieter die endgültige Zählung und Schadensfeststellung vom Vermieter.


6. Haftungsbegrenzung

  • Absage des Auftrags nach Vertragsabschluss, 2 Wochen vor dem Leistungstermin: 100%

  • Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachfolgenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung, sowie der vereinbarten Bruttozusatzkosten als Entschädigung zu zahlen.

Unsere Haftung für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für derartige Schäden, die durch unsere Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Soweit wir nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haften, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haften wir nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen.. In diesem Fall ist die Höhe der Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.


7. Sondervereinbarungen

Entschädigung und Schadensersatzansprüche bei Vertragsrücktritt (Stornierungskosten)

Vereinbarungen, die diese Bedingungen abändern und / oder ergänzen, müssen zwischen unserem Kunden und uns schriftlich getroffen werden.


8. Gerichtsstand

Unter Vollkaufleuten gilt als Gerichtsstand der Sitz des Eventhaus MW, des den Auftrag ausgeführt hat